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Thesen zur Mittelstandspolitik

Aus Wirtschaftsrat Deutschland - Landesverband Sachsen - Ausgabe 1/2008

Der Mittelstand ist die deutsche Wirtschaft. Konsequenter Weise muss Wirtschaftspolitik Mittelstandspolitik sein. Staatliche Wirtschaftspolitik sollte auf den Mittelstand neutral wirken. Genau dies ist zunehmend nicht der Fall. Vielmehr wird der Mittelstand in Deutschland überbelastet und überbeansprucht; vor allem durch die Komplexität von gesetzlichen Regelungen. Wir von der Landesfachkommission Innovations-, Mittelstandspolitik engagieren uns intensiv, die Politik mit den Problemen und Nöten des Mittelstandes vertrauter zu machen. Umfassend wurde die Finanzierungssituation des Mittelstandes thematisiert, zum Beispiel im Rahmen verschiedener Landesfachtagungen mit dem Titel "Zwischen Konjunktur und Konkurs". Mit einem Impulsreferat von Prof. Dr. Blum im November 2007 wurden wirtschaftspolitische Thesen zur Mittelstandspolitik erstellt. Die folgenden weiteren Themen werden im Mittelpunkt unsrer Arbeit stehen: Schaffung günstiger steuerlicher Rahmenbedingungen; Mittelstandsentlastungsgesetz (Bürokratieabbau); Stärkung der Innovationskraft.

Wir von der Landesfachkommission Innovations-, Mittelstandspolitik appelieren an Sie, uns in unseren Bemühungen noch stärker zu unterstützen.

Rolf Wirth, Vorsitzender Landesfachkommission Innovations-, Mittelstandspolitik

Sachsens Wirtschaftsrat beschäftigte sich in Dresden
mit der Unternehmenssteuerreform 2008

Pressemitteilung, Wirtschaftsrat Deutschland, Mai 2008

„Steuerrecht ist das einzige Fach, in dem jedes Jahr auf dieselben Fragen andere Antworten richtig sind“, sagte der Vorsitzende der Landesfachkommission „Innovations-, Mittelstandspolitik“ des sächsischen Wirtschaftsrates, Rolf Wirth, zu Beginn einer Expertentagung zur Unternehmenssteuerreform 2008 in Dresden. Planungs- und Rechtssicherheit seien heute einfach nicht mehr gegeben. Das deutsche Steuersystem bestehe aus 36 Steuerarten, für die es jeweils ein eigenes Gesetz sowie die entsprechenden Jahres¬steuergesetze gebe. Da- mit sei für Vielfalt gesorgt. Hinzu komme, dass die „Steuer¬sprache“ für den einzelnen Steuerzahler nicht verständlich sei.

Rolf Wirth, der bei den Steuerarten zwei große Bereiche unterschied, Steuern bei der Einkommenserzielung und Steuern bei der Einkommensverwendung, machte in seinem Beitrag deutlich, dass das Unternehmensteuergesetz 2008 (Steuern bei der Einkommenserzielung) zum Ziel hat:
• Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Senkung der tariflichen Ertragsteuerbelastung für Unternehmen
• Rechtsformneutralität (Belastungsneutralität) und Finanzierungsneutralität der Unternehmensbesteuerung
• Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte.

Der Grundsatz, dass ein wirtschaftspolitisches Instrument nur einem Ziel dienen kann, geht nach Aussage des Kommissionsvorsitzenden auf den niederländischen Ökonomen Jan Tinbergen zurück. Würden mit einem wirtschaftspolitischen Instrument aber mehrere Ziele zugleich verfolgt, werde keines zur Gänze erreicht. Nun stelle sich natürlich sofort die Frage, ob diese Tinbergen-Regel auch auf die Unternehmensteuerreform zutreffe?

Darauf ging dann anschließend die Steuerberaterin Margitta Markert ein, die die Steuerabteilung der Firma PricewaterhouseCoopers AG in Dresden leitet. So sinkt nach ihren Angaben die nominale Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften ab dem Jahr 2008 von 38,6% auf 29,8%. Dieser Wert gelte für einen Referenz-Hebesatz von 400 Prozentpunkten bei der Gewerbesteuer. Die tatsächliche Steuerbelastung könne jedoch von Kommune zu Kommune abweichen. Personenunternehmen (Personengesellschaften und Einzelunternehmen) würden durch einen niedrigeren Steuersatz auf einbehaltene Gewinne entlastet. Der Steuersatz betrage dann 28,25% statt des Spitzensteuersatzes von 45% (42% zzgl. 3% Reichensteuer) bei der Einkom¬men¬steuer, um eine Diskriminierung gegenüber den Kapitalgesellschaften zu vermeiden.

Insgesamt wird es, so die Vertreterin der PricewaterhousCoopers AG, für die Wirtschaft zu einer Nettoentlastung von 5 Milliarden € kommen, die je- doch sehr ungleich verteilt wird. Die Tarifsenkung helfe Kapital¬gesellschaften mit viel Eigenkapital und wenig Verbindlichkeiten sowie mit hohen Gewinnen. Auch dauerhaft ertragreiche Personengesellschaften würden erheblich von der Thesaurierungsrücklage profitieren. Dagegen werde es durch die neuen Hinzurechnungen zu Mehrbelastungen, insbesondere bei der Gewer¬besteuer bei Unternehmen kommen, die hohe Mieten, Pachten oder Leasing¬raten hätten.
Margitta Markert zeigte auf, dass das Bundesministerium für Finanzen für das Jahr 2008 mit steuerlichen Minder¬einnahmen von 6,6 Milliarden € sowie 7,1 und 5,3 Milliarden € in den  Folgejahren rechnet. Die Netto-Entlastung sei langfristig auf rund 5 Milliarden € pro Jahr angesetzt. Zur Gegenfinanzierung sollten u.a. der Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer, die Abschaffung der degressiven Abschreibung und die so genannte Zinsschranke dienen. Steuererhöhend wirke außerdem die Verschärfung der sog. Mantelkaufregelung, nach der künftig steuerliche Verluste bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften leichter verloren gehen können.

In der anschließend sehr intensiv geführten Diskussion, zeigten die Mitglieder der Landesfachkommission „Innovations-, Mittelstandspolitik“ des Wirtschaftsrates der CDU e.V., Landesverband Sachsen, schonungslos die erheblichen Schwachstellen dieses Gesetzes auf und stellten die Forderung nach umgehender Nachbesserung auf. So könne nicht einmal das Bundesministerium für Finanzen in Berlin den Vorwurf eines Bürokratiemonsters mit dieser Gesetzgebung entkräften, denn 23 neue Informationspflichten würden eingeführt, drei Informationspflichten ver¬einfacht und nur zwei Informationspflichten aufgehoben.

Gravierende nachteilige Folgen würden insbesondere für den Facheinzel¬handel in Innenstädten befürchtet. Ursache hierfür sei die Hinzurechnung des Finanzierungsanteils der Mieten, Pachten und Leasingraten zum Gewerbeertrag. Dadurch könne insbesondere der Einzelhandel in teueren Citylagen im Gesamtergebnis der Unternehmensteuerreform mehr be- als entlastet werden. Als erste Reaktion auf diese Kritik wird im Jahressteuergesetz 2008 der pauschale Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten von 75% auf 65% gesenkt, wie verschiedene Kommissionsmitglieder erklärten.

Der Faktor für die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer werde als zu niedrig angesehen. Bei dem vorgesehenen Faktor von 3,8 sei Belastungsneutralität nur bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von ca. 380% gewährleistet. Das bedeute für Großstädte mit Hebesätzen von über 400% einen deutlichen Standort¬nachteil. Die Abgeltungsteuer begünstige dazu hohe Einkommen. Die Regelung der Zinsschranke und die neue Thesaurierungsrücklage für Personenunternehmen sind nach übereinstimmender Aussage der Landesfachkommission sehr komplex, insbesondere beim Ineinandergreifen der Neuregelungen. Es würden vor allem ertragsstarke Unternehmen begünstigt, was zu der Aussage „Steuerreform für Sieger“ verleitete. Beide Regelungen seien ebenso wirtschaftsschädlich wie die Verschärfung des sog. Mantelkaufes, vor allem bei Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage bzw. für Akquisition eines strategischen Partners.

„Die Unternehmensteuerreform verdient nicht das Wort „Reform“. Sie ist ein zu kompliziertes Gesetzeswerk mit zum Teil erheblichen wirtschaftspolitischen Negativwirkungen. Geht man von jährlich etwa knapp 11.000 Unternehmensübertragun- gen (Unternehmensnachfolge) in dem Zeitraum bis 2020 in Ostdeutschland aus (Westdeutschland knapp 60.000 p.a.) und berücksichtigt dazu die unglückliche Diskussion zur Erbschaftsteuer, so muss eindeutig ein Desinteresse der Politik am Erhalt des Mittelstands festgestellt werden“, wie der Vorsitzende der sächsischen Landesfachkommission, Rolf Wirth, zum Abschluss resümierte.

Karltheodor Huttner, Pressebeauftragter